ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SBMED consult&education
1. VERTRAGSGRUNDLAGE
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SBMED consult&education (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) und ihren Kunden über die Beratung, Planung und Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung.
Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich und in Textform mit der Auftragnehmerin vereinbart wurden.
2. VERTRAGSINHALT / VERTRAGSSCHLUSS
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung, Beratung sowie weiterer damit zusammenhängender Dienstleistungen.
Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweils zeitlich letzten Angebot einschließlich seiner Anlagen sowie etwaiger Leistungsbeschreibungen.
Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, vier Wochen ab Angebotsdatum gültig.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande; hierfür ist die Textform, insbesondere per E-Mail, ausreichend.
Sämtliche von der Auftragnehmerin dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen (Angebote, Planungen, Konzepte u. a.) bleiben mit allen Rechten Eigentum der Auftragnehmerin. Der Kunde ist verpflichtet, jede Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte, zu unterlassen, soweit keine ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin vorliegt.
3. LEISTUNGSUMFANG / ÄNDERUNGSVERLANGEN DES KUNDEN
3.1
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und bildet die Grundlage der Rechnungslegung. Die Auftragnehmerin ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
3.2
Die beschriebenen Eigenschaften werden nur im Rahmen der erforderlichen Gestaltungsfreiheit zugesichert. Ein bestimmter Lernerfolg oder das Erreichen spezifischer Lern- oder Weiterbildungsziele kann nicht garantiert werden.
3.3
Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform oder werden durch die tatsächliche Erbringung zusätzlicher Leistungen verbindlich.
Ein Änderungsverlangen liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde Anforderungen stellt, die bisher nicht vereinbart waren. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
Können durch ein Änderungsverlangen ursprünglich vereinbarte Fristen nicht eingehalten werden, werden die Parteien die Fristen einvernehmlich anpassen.
Kommt keine Einigung zustande, ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine angemessene Frist festzulegen.
4. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
4.1
Alle Leistungen der Auftragnehmerin, insbesondere Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliche Arbeiten, unterliegen dem Urheberrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz sowie den sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
4.2
Beiträge oder sonstige Mitarbeit aus dem Verantwortungsbereich des Kunden begründen keine Urheberrechte des Kunden am Leistungsgegenstand.
5. BEAUFTRAGUNG VON SUBUNTERNEHMERN
5.1
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Leistungen selbst zu erbringen oder ganz oder teilweise qualifizierte Subunternehmer, insbesondere im Bereich ELearning, spezieller Kursformate oder besonderer Fachkenntnisse, einzusetzen.
5.2
Können Leistungen aufgrund einer vorübergehenden oder dauerhaften Verhinderung eines eingesetzten Subunternehmers (z. B. Krankheit) ohne Verschulden der Auftragnehmerin nicht fristgerecht erbracht werden, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
Die Vertragsparteien werden in diesem Fall gemeinsam eine angemessene Anpassung der Fristen vereinbaren. Schadensersatzansprüche wegen der Verzögerung sind ausgeschlossen, soweit die Auftragnehmerin die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
6. FREMDLEISTUNGEN
6.1
Beauftragt der Kunde die Auftragnehmerin mit der Durchführung oder Betreuung von Leistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Vertrags sind (nachfolgend „Fremdleistungen“), insbesondere mit der Beauftragung Dritter oder dem Erwerb von Rechten Dritter (z. B. Bild-, Ton- oder sonstigen Nutzungsrechten), werden diese Leistungen von der Auftragnehmerin ausschließlich im Auftrag des Kunden vermittelt.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. Vor der Beauftragung von Fremdleistungen wird die Auftragnehmerin dem Kunden einen entsprechenden Kostenvoranschlag oder ein Angebot zur Freigabe vorlegen.
Nach entsprechender Freigabe durch den Kunden ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im eigenen Namen zur Weiterberechnung an den Kunden zu beauftragen.
Der Kunde erteilt der Auftragnehmerin die hierfür erforderlichen Vollmachten und stellt die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von sämtlichen hieraus entstehenden Verpflichtungen frei.
6.2
Soweit der Kunde die Auftragnehmerin mit der Überwachung oder Koordination von Fremdleistungen beauftragt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die zur Durchführung erforderlichen Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen und entsprechende Weisungen gegenüber den beauftragten Dritten zu erteilen.
6.3
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die Preisgestaltung oder die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der von Dritten erbrachten Fremdleistungen, sofern diese nicht auf einem Verschulden der Auftragnehmerin beruhen.
Etwaige Nutzungsrechte an den Fremdleistungen werden grundsätzlich unmittelbar zwischen dem jeweiligen Dritten und dem Kunden begründet. Soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, räumt der Kunde der Auftragnehmerin die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an den Fremdleistungen ein.
7. MITWIRKUNGSPFLICHTEN
7.1
Die Vertragsparteien benennen Ansprechpartner, die mit den erforderlichen Vollmachten ausgestattet sind.
7.2
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Daten sowie gegebenenfalls Hard- und Software rechtzeitig bereitzustellen.
7.3
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die auf eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.
7.4
Entstehender Mehraufwand kann von der Auftragnehmerin gesondert in Rechnung gestellt werden.
8. VERGÜTUNG
8.1
Alle angegebenen Vergütungen verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Liegt zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist die Auftragnehmerin berechtigt, angemessene Preisänderungen aufgrund gestiegener Personal-, Sach- oder Beschaffungskosten vorzunehmen.
8.2
Ab einem voraussichtlichen Aufwand für Fremdleistungen von 1.000,00 EUR ist die Auftragnehmerin berechtigt, Vorauszahlungen bis zur Höhe des jeweiligen Bruttoauftragswertes zu verlangen.
8.3
Die Abnahme einer Teilleistung begründet die Fälligkeit der hierfür anfallenden Vergütung.
9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
9.1
Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
9.2
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen, in der Regel bis zu 60 % der vereinbarten Vergütung, zu verlangen.
9.3
Materialkosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen werden gesondert nach Aufwand berechnet.
9.4
Vorschläge, Weisungen oder sonstige Mitarbeit des Kunden haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
10. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
11. KÜNDIGUNG / STORNIERUNG
Der Kunde kann den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss stornieren.
In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Stornierungspauschale in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen, sofern mit der Leistungserbringung noch nicht begonnen wurde.
Andernfalls werden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstandenen Aufwendungen, mindestens jedoch die vereinbarte Grundpauschale, berechnet.
Nicht stornierbare Fremdleistungen sind vom Kunden in voller Höhe zu erstatten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. RÜCKTRITT
Die Auftragnehmerin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht fristgerecht geleistet werden oder ein sachlich gerechtfertigter Grund, insbesondere höhere Gewalt oder sonstige von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände, die Vertragserfüllung unmöglich machen.
13. HAFTUNG
13.1
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
14. ABWERBEVERBOT
14.1
Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin während der Dauer des Vertragsverhältnisses und bis zu zwei Jahre nach dessen Beendigung nicht gezielt abzuwerben.
14.2
Bei schuldhaften Verstößen kann eine angemessene Vertragsstrafe verlangt werden.
Die Angemessenheit der Höhe unterliegt im Streitfall der gerichtlichen Überprüfung.
15. REFERENZNENNUNG
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, allgemein auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen.
Die Verwendung des Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen des Kunden zu Referenzzwecken erfolgt ausschließlich mit dessen vorheriger Zustimmung.
16. DATENSCHUTZ
Die Auftragnehmerin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
17.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin.
17.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.